Die Weitergabe der höchstpersönlichen Vermögenswerte will gut überlegt sein. Mediation hilft hier zu gemeinsamen Lösungen mit den Familienmitgliedern bzw. jenen zu kommen, die in einer letztwilligen Verfügung bedacht werden sollen.
Um eine unproblematische Fortführung des Lebenswerkes zu garantieren, ist es wichtig, die Vorstellungen und Bedürfnisse aller Beteiligten zu hören und miteinander in Einklang zu bringen.
Mediation hilft dabei in erprobter und unkomplizierter Weise.
Ist der Erbfall bereits eingetreten und soll das Verlassenschaftsverfahren möglichst kurz gehalten werden, so ist eine Einigung zwischen den Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern unabdinglich.
Die Erfahrung der Erbschaftsmediation gemeinsam mit einem professionellen Netzwerk an Spezialisten hilft, eine nachhaltige Lösung zu finden, welche den innerfamiliären Frieden sicherstellt und dem Willen des Verstorbenen gerecht wird.
Sollte nach der Einantwortung eine Miteigentümergemeinschaft entstanden sein, so kann im Rahmen einer klaren Nutzungsregelung der langfristige Bestand der Liegenschaft sichergestellt werden. Auch hier müssen jedoch die Wünsche, Bedenken und Erwartungen aller Beteiligten gleichermaßen gehört werden, um eine nachhaltige Lösung zu finden.
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